Jobs im Verkauf, Einzelhandel und Gastronomie

Vermittlungsgutschein

Was ist der Vermittlungsgutschein?

Mit dem Vermittlungsgutschein (VGS) können Sie private Arbeitsvermittler beauftragen, einen für Sie passenden neuen Job zu finden.
Im Erfolgsfall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Vermittlungsarbeit des privaten Arbeitsvermittlers.
Der Vermittler hat letztlich die Arbeit des Arbeitsamtes erledigt und damit auch die Bundesagentur für Arbeit entlastet.
Sie profitieren und bezahlen keinen Cent!

 

Wer bekommt einen Vermittlungsgutschein?

Jeder Arbeit Suchende, der

1.) länger als 6 Wochen arbeitslos gemeldet ist und
2.) Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2 hat,

erhält in der Regel einen Vermittlungsgutschein (VGS) von der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder ARGE/Landkreis selbst wenn sie/er momentan eine Maßnahme absolviert.

Weitere Infos erhalten Sie in dem Flyer der Agentur für Arbeit [537 KB] und auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Wie bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?

Den Vermittlungsgutschein "beantragen" Sie einfach formlos (d.h. Sie müssen keinen Antrag ausfüllen) bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt, JobCenter, ARGE oder Landkreis

persönlich,
telefonisch,
schriftlich,
per e-mail oder per Fax

unter Angabe Ihrer Kundennummer.

In der Regel erhält man den Vermittlungsgutschein schnell und unkompliziert.

Sollte die Ausstellung des Vermittlungsgutscheines doch einmal verweigert werden obwohl Sie die Voraussetzungen erfüllen, hilft im Regelfall
die Anforderung eines schriftlichen, rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheides mit individueller Begründung.

Oder aber Sie kontaktieren uns, wir helfen Ihnen auch gern bei der Beantragung Ihres Vermittlungsgutscheines!

 

Wenn Sie den Gutschein haben...

...geben Sie ihn keinesfalls im Original aus der Hand, bevor Sie nicht einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben!

Nur die Arbeitsvermittlung, die Sie erfolgreich in Arbeit vermittelt hat, hat auch Anspruch auf Ihren Vermittlungsgutschein im Original!

Sollte ein Vermittler den Gutschein von Ihnen - vor erfolgreicher Vermittlung - im Original verlangen: rückwärts rausgehen!

Der Wert des Gutscheines



Der Wert des Vermittlungsgutscheines beträgt im Regelfall 2000,-€ (selten 2.500,-€).

Das hört sich viel an, ist es aber nicht:

Die Provision wird nur im Erfolgsfalle ausgezahlt und zwar in zwei Raten:
1000,-€ nach 6-wöchiger und
1000,-€ nach 6-monatiger Beschäftigungsdauer.

Springt der Kunde jedoch ab und kündigt, ist keine Abrechnung möglich.
Nach Beantragung der Provision bei der Bundesagentur kann die Auszahlung noch 4 - 12 Wochen dauern.

Der Vermittler geht also 3 bis 8 Monate in Vorlauf - es fließen bis dahin keine Einnahmen sondern nur Ausgaben.

Von 2000,-€ bleiben nach Abzug der Beträge, welche beim Staat als Steuern (Umsatzsteuer: 19%, Gewerbesteuer: 6% und vom Rest nochmals etwa 40% Lohnsteuer) verbleiben etwa 1000€ beim Vermittlerteam (der Rest verbleibt beim Staat).
Abzüglich der Kosten für Mitarbeiter, Büro, Telefon, Versand, Benzin und Werbemittel ist die Höhe der Provision offensichtlich nicht besonders angemessen.

Wir sollten dabei nicht vergessen, dass dieser Bewerber bereits 6 Monate in Arbeit ist, was nicht nur gut ist, sondern der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Steuerzahler nach eigenen Berechnungen 6 x 1600€ (so viel kostet im Durchschnitt ein ALG-Bezieher pro Monat inklusive Verwaltungskosten), also 9600€ spart!

Interessanterweise kostet die Vermittlung eines "Kunden" beim Arbeitsamt in den ersten Arbeitsmarkt nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit weit über 9000 €!!!

Jeder Bewerber, der also erfolgreich von einem professionellen Arbeitsvermittler vermittelt wird, spart dem Staat über 20.000 Euro!!!

Der Vermittler erhält für seine viele Arbeit und sein unternehmerisches Risiko nur ein sehr kleinen Bruchteil hiervon - und das nur im Erfolgsfall und nach etwa 8 Monaten nach erbrachter Leistung!

 

Unseriöse Arbeitsvermittler

Achten Sie als Bewerber auf höchste Seriösität beim Vermittler Ihrer Wahl!

Ein guter privater Vermittler achtet auf die Wünsche seiner Kunden! Suchen Sie sich einen hochwertigen Vermittler, der zu Ihnen passt, der Ihre Wünsche nicht missachtet und der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

Unseriöse Arbeitsvermittler erkennen Sie, wenn

 
  • Sie von "oben herab" behandelt werden,
  • Sie den Vermittlungsgutschein im Original abgeben müssen obwohl Sie noch keinen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber unterschrieben haben,
  • Sie einen Vermittlungsvertrag unterschreiben sollen, der unseriöse Passagen enthält (z.B. Zahlung von Bewerbungskosten, welche Sie angeblich vom Arbeitsamt wieder bekommen,
  • Zahlung der Vermittlungsgebür wenn Sie beim vermittelten Arbeitgeber vor Ablauf von 6 Monaten selbst kündigen,
  • Bindung an ein Zeitungsabonnoment o.ä.,
  • Zahlung von monatlichen Beiträgen für die Aufnahme in einen Bewerberpool etc.,
  • Sie sich auf eine seriöse Stelle beworben haben und Ihnen im Gespräch dann Zeitarbeit oder Callcenter angeboten bekommen,
  • Ihnen der Arbeitsvermittler keine Informationen über den Arbeitgeber geben kann,
  • Sie in einer Umgebung vermittelt werden sollen, in der Sie sich nicht wohl fühlen,
  • Sie sich über eine kostenpflichtige Hotline bewerben müssen.

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Sinn der privaten Arbeitsvermittlung ist es, Menschen zu beraten, zu betreuen und vor allen Dingen erfolgreich und nachhaltig in Arbeit zu vermitteln: ...und das besser als es die Bundesagentur für Arbeit für Sie macht!